AGB
Die nachfolgenden AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) der avianex construction UG sind Bestandteil des Kaufvertrages. Der Käufer erkennt deren Geltung für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung an. Dies gilt für alle schriftlich, mündlich wie fernmündlich abgeschlossenen Folgegeschäfte.
§1 Geltungsbereich/unsere Identität
Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmen. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Unsere Identität ist:
avianex construction UG
Griegweg 84
82538 Geretsried
Amtsgericht München / HRB 234115
Geschäftsführung: Dipl.-Kfm. Markus Wichmann
Tel: +49 8171 2571 775
E-Mail: kontakt@avianex.com
§2 Vertragsabschluss
(1) Mit der Präsentation unserer Waren und der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung ist noch kein verbindliches Angebot unsererseits verbunden.
(2) Erst Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wir bestätigen Ihnen dann sofort den Eingang Ihre Bestellung und fassen die Einzelheiten zusammen (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag mit uns kommt erst dann zustande, wenn wir die Annahme ausdrücklich bestätigen. Sofern dies im Einzelfall mal nicht möglich ist, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilug bzw. ein alternatives Angebot, welches Sie dann annehmen können.
(3) Vertragsschlüsse erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache.
(4) Wir haben uns keinen Verhaltenskodizes unterworfen.
§3 Preise und Versandkosten
Die in unseren Angeboten ausgezeichneten Preise sind Nettopreise. Vor Abschluss der Bestellung wird der Gesamtpreis zzgl. der Umsatzsteuer sowie der Versandkosten ausgewiesen.
§4 Bestpreisgarantie
Die Bestpreisgarantie ist stets zeitlich beschränkt, auf das Bestehen und auf die jeweilige Gültigkeitsdauer der Bestpreisganrantie wird im jeweiligen Angebot explizit hingewiesen.
Die Inanspruchnahme der Bestpreisgarantie ist an folgende Bedingungen geknüpft:
– Mängelgeräte oder Vorführer sind vom Preisvergleich mit unserem Gerät ausgeschlossen.
– Konkurrenzgeräte werden nur dann berücksichtigt, wenn diese in Bauart und Qualität mit unserem Gerät vergleichbar und neu sind.
– Die Bestpreisgarantie erstreckt sich ausschließlich auf Geräte deutscher Vertragspartner / Händler.
– Angebote authorisierter SIMA-Händler sind als Vergleichsangebot von der Bestpreisgarantie ausgeschlossen.
– Etwaige Fracht- und Nebenkosten sind in den Preisvergleich mit einzubeziehen.
– Eine Kombination von Preisaktionen und Rabatten ist nicht möglich.
§5 Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart, werden 50 % des Kaufpreises nach Vertragsschluss, der Rest nach Lieferung fällig. Die Zahlung wird nach Zugang der Rechnung per E-Mail fällig.
§6 Zahlungsverzug
Um Ihnen und uns unnötigen Aufwand zu ersparen, verzichten wir auf ein mehrstufiges Mahnverfahren. Sollte die Rechnung 30 Tage nach Zugang der Rechnung nicht beglichen sein, tritt gemäß § 286 BGB automatisch Zahlungsverzug ein. Ab diesem Zeitpunkt berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie eine Mahnpauschale in Höhe von 40 EUR gemäß § 288 BGB. Weiter Ansprüche bleiben davon unberührt.
§7 Aufrechnung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns nicht bestritten sind.
§8 Zurückbehaltungsrecht
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§9 Lieferung
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, jedoch nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die Lieferfrist beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 10 Werktage.
(2) Lieferung außerhalb Deutschlands erfolgt nur auf Anfrage.
(3) Macht höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag) die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht von uns ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden von uns unverzüglich erstattet. Verzögert sie die Lieferung, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht, sofern ein Festhalten für Sie nicht unzumutbar ist (z.B. wegen absoluten Fixgeschäfts).
(4) Wir können außerdem die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Kunden an der Erfüllung des Kaufvertrages steht. Bereits gezahlte Beträge werden von uns unverzüglich erstattet.
§10 Transportschäden
avianex construction UG, Lieferanten und Kooperationspartner haften nicht für Transportschäden. Die Haftung obliegt den beauftragten Frachtführern / Frächtern.
Damit Schadensersatz gewährt werden kann, benötigen wir eine Dokumentation anhand folgender Vorgehensweise:
WICHTIG: Um einen Schadensersatzanspruch nicht zu verlieren, sind Sie oder ein entsprechend beauftragter Vertreter verpflichtet, während der Anlieferung – im Beisein des Frachtfahrers – die Ware auf Beschädigungen zu prüfen. Akzeptieren Sie – unter keinen Umständen – ein ungeprüftes Abstellen der Ware oder ein vorzeitiges Fortfahren des Frachtfahrers. Spätere Reklamationen können nicht geltend gemacht werden.
Reklamationen und Beanstandungen müssen spätestens innerhalb 7 Tagen nach Anlieferung gemeldet werden.
Finden sich Schäden, ist wie folgt vorzugehen:
1. Auf dem Lieferschein ist – durch den Frachtfahrer – schriftlich festzuhalten, dass die „Ware beschädigt“ ist, zudem muss der Schaden in Form einer Kurzbeschreibung dokumentiert werden
2. Der Fahrer muss den Lieferschein mit lesbarem Namen, Kennzeichen des Frachtfahrzeuges und Unterschrift abzeichnen
3. Der Schaden muss fotografisch dokumentiert werden
4. Fotos und Kopie des Lieferscheins senden Sie an „transportschaden@avianex.com“
Wir prüfen den Sachverhalt umgehend und kümmern uns zeitnah um Vergütung oder Ersatz.
§11 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehender Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleibt die gelieferte Ware in unserem Eigentum. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder weiterveräußern noch über die Ware verfügen; insbesondere darf der Kunde Dritten vertraglich keine Nutzung an der Ware einräumen.
§12 Mängelrechte
(1) Ein bereits bei der Lieferung mangelhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird von uns nach Wahl des Kunden auf unsere Kosten durch ein mangelfreies ersetzt oder fachgerecht repariert (Nacherfüllung). Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden
Fällen nicht vor:
a) bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind,
b) bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer).
c) Aufnahme-Abstandshalter die entweder lose beiliegen oder entsprechend den finalen Maßen der Kundenmaschine vor Ort angepasst werden müssen
(2) Wir leisten ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner entstanden ist.
(3) Erfordert die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) einen Aufwand, der in Anbetracht des Produktpreises unter Beachtung des Vertragsinhaltes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht – wobei insbesondere der Wert des Kaufgegenstandes im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen sind, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann – beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. Unser Recht, auch diese andere Art der Nacherfüllung unter der vorgenannten Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Sowohl für den Fall der Reparatur als auch für den Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, das Produkt auf unsere Kosten unter Angabe der Auftragsnummer an die von uns angegebene Rücksendeadresse einzusenden.
(5) Sendet der Kunde die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, richtet sich die Rückgewähr des mangelhaften Produktes nach folgender Maßgabe: Sofern der Kunde die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung in mangelfreiem Zustand benutzen konnte, hat dieser den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen zu erstatten. Für einen nicht durch den Mangel eingetretenen Untergang oder die weitere Verschlechterung der Ware sowie für die nicht durch den Mangel eingetretene Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware im Zeitraum zwischen Lieferung der Ware und Rücksendung der Ware hat der Kunde Wertersatz zu leisten. Der Kunde hat keinen Wertersatz für die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung der Ware zu leisten. Die Pflicht zum Wertersatz entfällt für die Rücksendung eines mangelhaften Produktes im Gewährleistungsfall ferner,
a) wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung gezeigt hat,
b) wenn wir die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten haben oder der Schaden auch bei uns eingetreten wäre,
c) wenn die Verschlechterung oder der Untergang beim Kunden eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
(6) Die Schadensersatzpflicht des Kunden bei einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der Rücksendungspflicht richtet sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
(7) Der Kunde kann nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Reparatur oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist nicht zu einem vertragsgerechten Zustand des Produktes geführt hat.
(8) Darüber hinaus können auch Ansprüche gegen den Hersteller im Rahmen einer von diesem eingeräumten Garantie bestehen, die sich nach den entsprechenden Garantiebedingungen richten.
(9) Die gesetzliche Gewährleistung von uns wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch uns. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§13 Haftung
(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haften wir nicht.
(2) Unabhängig von einem Verschulden unsererseits bleibt unsere Haftung bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt. Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch uns dar.
(3) Wir sind auch für die während unseres Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
(4) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von uns für von uns durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
§14 Anwendbares Recht
Die Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§15 Gerichtsstand
Sofern Sie Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Geretsried.
§16 Salvatorische Klausel, Schriftform
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.